Es gibt zahlreiche Studien, die klar belegen konnten, dass regelmäßige körperliche und sportliche Aktivität wirksam vor vielen Erkrankungen schützt, aber auch der Verschlimmerung von Erkrankungen vorbeugt, und das gilt nicht nur für das Herz-Kreislaufsystem, sondern für eine Vielzahl anderer Bereiche. Gerade für Menschen mit Risikofaktoren sind Sport und Bewegung eine gute Möglichkeit, sich vor den Folgen, den sogenannten Zivilisationskrankheiten zu schützen.
Sportärztliche Untersuchung
Dr. Schulte-Pitzke ist Mitglied im Sportärztebund Nordrhein e. V. (www.sportaerztebund.de). Seine Weiterbildung zum Sportmediziner absolvierte er an der Sporthochschule in Köln, die Ausbildung nach der aktualisierten Weiterbildungsordnung von 2013 wurde mit einer Prüfung vor der Ärztekammer Nordrhein abgeschlossen. Seit dem Jahr 2000 betreut er für den Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie in Düsseldorf (www.vgs-d.de) eine Herzsportgruppe in Ratingen Lintorf. Er selbst ist Mitglied im TUS Breitscheid in Ratingen und aktiver Triathlet.
Ziel der Untersuchung
Sport-Neulinge und Wiedereinsteiger sollten sich vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung ärztlich untersuchen lassen, um möglichen Vorerkrankungen und damit verbundenen Risiken vorzubeugen. Einige Vereine und Wettkampveranstalter machen sportärztliche Untersuchungen zur Pflicht. Bei Sportarten, die erhebliche Ansprüche an das Herz-Kreislaufsystem (z. B. Triathlon, Marathon) stellen, sollte eine vorherige Untersuchung selbstverständlich sein.
Was wird untersucht?
Die Untersuchungen erfolgen nach den Empfehlungen der deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention.
- Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung (Basis): Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte, Ganzkörperuntersuchung, Ruhe-EKG, Beratung, Bescheinigung oder Befundbericht.
- Sportmedizinische Vorsorge-Untersuchung mit Belastungs-EKG: Basis Untersuchung und Belastungs- EKG.
- Eine Farbdopplerechokardiographie kann gesondert vereinbart werden.
Was ist, wenn die Sporttauglichkeit nicht bescheinigt werden kann?
Wird ein Befund erhoben, der zur Folge hat, dass die Sporttauglichkeit nicht bescheinigt werden kann, endet das IGEL Verfahren. Um eine klare Abgrenzung zu gesetzlichen Leistungen beizubehalten, erfolgt die weitere Klärung in der Regel in einer getrennten Untersuchung oder es wird abhängig vom Befund an einen entsprechenden Fachkollegen verwiesen.